Erwachsenenschutz - Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Beistandschaft, Fürsorgerische Unterbringung und Kesb

Erwachsenenschutz - Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Beistandschaft, Fürsorgerische Unterbringung und Kesb

von: Walter Noser, Daniel Rosch

Beobachter-Edition, 2018

ISBN: 9783038751496

Sprache: Deutsch

208 Seiten, Download: 3029 KB

 
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Mehr zum Inhalt

Erwachsenenschutz - Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Beistandschaft, Fürsorgerische Unterbringung und Kesb



  Cover 1  
  Kurztitel 2  
  Titel 4  
  Copyright 5  
  Inhalt 6  
  Vorwort 10  
  1 Das Erwachsenenschutzrecht –eine Einführung 12  
     Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz 13  
        Schutz für die Schwachen 13  
        Weg mit alten Zöpfen! 14  
        Startschwierigkeiten des Erwachsenenschutzes 14  
     Rechtliche Grundlage: das Schweizerische Zivilgesetzbuch 15  
        Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis – eine Abwägung. 16  
        Erwachsenenschutzrecht – ein Gesetz von heute 17  
        Handlungsfähigkeit, Urteilsfähigkeit: zentrale Begriffeim Erwachsenenschutz 19  
        Höchstpersönliche Rechte 20  
  2 Die eigene Vorsorge 24  
     Selber für später bestimmen: der Vorsorgeauftrag 25  
        Das sagt das Gesetz 25  
        Was gehört in den Vorsorgeauftrag? 27  
        Wie schreibt man einen Vorsorgeauftrag? 30  
        Geld für die beauftragte Person 31  
        So wird der Vorsorgeauftrag sicher gefunden 32  
        Genügt eine normale Vollmacht nicht?. 34  
     Der Vorsorgeauftrag tritt in Kraft 35  
        Die Aufgabe der Kesb 36  
        Das müssen beauftragte Personen wissen. 38  
        Kein Vorsorgeauftrag? Das Vertretungsrecht von Verheiratetenund eingetragenen Partnern 40  
     Die Patientenverfügung 42  
        Wer darf eine Patientenverfügung schreiben? 42  
        Was kann man in der Patientenverfügung festlegen? 44  
        Patientenverfügung und Sterbehilfe 46  
        Keine Patientenverfügung – wer ist zur Vertretung berechtigt? 47  
        Die Rolle der Kesb. 50  
  3 Beistandschaften und Beistände. 52  
     Wann ist eine Beistandschaft angezeigt? 53  
        Im Zentrum: das Verhältnismässigkeitsprinzip 54  
        Wer wird verbeiständet? 54  
        Selber eine Beistandschaft beantragen? 57  
     Massgeschneiderter Schutz: verschiedene Beistandschaften. 58  
        Die Begleitbeistandschaft 58  
        Die Vertretungsbeistandschaft 59  
        Vertretung bei der Verwaltung des Vermögens 61  
        Die Mitwirkungsbeistandschaft 62  
        Beistandschaften nach Bedarf kombinieren 64  
        Die umfassende Beistandschaft 65  
        Was passierte mit Massnahmen, die vor 2013angeordnet worden waren? 66  
     Das Ende der Beistandschaft 67  
        Die Beistandschaft wird aufgehoben 67  
        Die Massnahme wird umgewandelt. 68  
        Weiterführende Hilfe 69  
     Beistand und Beiständin – ein Steckbrief. 70  
        Das dürfen Sie von einem Beistand erwarten 70  
        Angehörige oder Bekannte als Beistände 72  
        Privatbeistände, Berufsbeistände. 73  
        Aufgabenkatalog für einen Beistand 75  
        Die Schweigepflicht. 76  
        Die Kesb hat ein Wörtchen mitzureden 78  
        Beschwerden gegen den Beistand. 79  
  4 Die fürsorgerische Unterbringung 82  
     Was bedeutet fürsorgerische Unterbringung? 83  
        Schutzbedürftig: die Gründe für eine fürsorgerische Unterbringung 84  
        Klinik, Spital, Heim – wohin wird man eingewiesen? 87  
     Wer darf einweisen? 88  
        Einweisung durch die Behörde 88  
        Auch Ärzte können einweisen. 89  
        Zurückbehalten nach freiwilligem Eintritt 91  
     Was gilt in Klinik und Heim? 92  
        Wichtige Grundlage: der Behandlungsplan 92  
        Ohne Zustimmung kein Behandlungsplan 94  
        Die Regeln für den Notfall 96  
        Bettgitter, Liftcode, Fixiertisch – bewegungseinschränkendeMassnahmen. 97  
        Hilfe in der Ausnahmesituation: die Vertrauensperson 98  
        Die ärztliche Schweigepflicht. 100  
     Die Entlassung 102  
        Das Entlassungsgesuch 102  
        Das Austrittsgespräch. 104  
        Nicht allein lassen: die Nachbetreuung. 104  
     Wer das Verfahren kennt, kommt weiter 106  
        Die Anhörung nach einer Beschwerde 106  
        Entzug der aufschiebenden Wirkung 107  
  5 Schutz in Heimen 110  
     Was sind Wohn- oder Pflegeeinrichtungen? 111  
        Urteilsunfähige brauchen besonderen Schutz 112  
     Der Betreuungsvertrag sagt, was gilt 113  
        Das gehört in den Betreuungsvertrag 114  
        Wer kann den Betreuungsvertrag abschliessen? 115  
        Überlegungen vor dem Vertragsabschluss. 117  
        Die Hausordnung ist nicht immer verbindlich. 118  
        Weitere Regeln zum Schutz von Urteilsunfähigen im Heim 121  
        Aufsicht über Wohn- oder Pflegeeinrichtungen. 123  
     Zwangsmassnahmen im Heim. 124  
        Wenn die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird 124  
        Wann ist eine bewegungseinschränkende Massnahme zulässig? 126  
        Ängste abbauen: das Gespräch mit der betroffenen Person 127  
        Es braucht ein Protokoll 128  
        Sich wehren: gewusst wie. 129  
  6 Von Behörden und Verfahren. 132  
     Zentral: die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) 133  
        Kantonal organisiert. 133  
        Die Aufgaben der Kesb 134  
        Beistand und Behörde ist nicht dasselbe 135  
        Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden 136  
        Gefährdungsmeldung: die Behörde auf einen Fallaufmerksam machen 136  
     Das Verfahren im Erwachsenenschutz 139  
        Das sind Ihre Rechte 139  
        Tipps für Gespräche mit den Behörden 141  
        Was die Behörde entscheidet, wird verfügt 143  
        Beschwerden gegen Entscheide der Kesb 144  
        Unentgeltliche Rechtspflege 146  
        Die Medien einschalten? 147  
  Anhang 150  
     Gesetzestext. 151  
     Vorlagen 183  
     Adressen. 200  
     Literatur 205  
     Stichwortverzeichnis 206  

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