Mietrecht - Was Mieter in der Schweiz über Ihre Rechte und Pflichten wissen müssen

Mietrecht - Was Mieter in der Schweiz über Ihre Rechte und Pflichten wissen müssen

von: Patrick Strub, Der Schweizerische Beobachter

Beobachter-Edition, 2014

ISBN: 9783855694792

Sprache: Deutsch

241 Seiten, Download: 1704 KB

 
Format:  EPUB, PDF, auch als Online-Lesen

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Mehr zum Inhalt

Mietrecht - Was Mieter in der Schweiz über Ihre Rechte und Pflichten wissen müssen



Auszug und Einzug

Der Auszug aus der bisherigen Wohnung und der Einzug in die neue Wohnung werfen Fragen auf. Wie müssen Sie die Wohnung abgeben? Welche Schäden müssen Sie bezahlen? Was geschieht, wenn die neue Wohnung nicht bezugsbereit ist? Um Unklarheiten zu vermeiden, lohnt es sich, ein Rückgabeprotokoll beim Auszug sowie ein Antrittsprotokoll beim Einzug zu erstellen.

Die Organisation des Umzugs

Sie haben eine geeignete Wohnung gefunden, den Mietvertrag unterschrieben und bald nähert sich der Zügeltermin. Bereiten Sie sich auf den Umzug gut vor. Nur so vermeiden Sie Fehler, Stress und Ärger.

Notieren Sie, was Sie alles vorbereiten müssen, an was Sie am Zügeltag denken müssen und was nach dem Einzug in die neue Wohnung als Erstes zu erledigen ist. Die nebenstehende Checkliste hilft Ihnen dabei.

Wenn Sie mit einer professionellen Transportfirma zügeln wollen, holen Sie mindestens zwei schriftliche Offerten ein. Fragen Sie zunächst Transportfirmen in der näheren Umgebung der alten oder der neuen Wohnung an, denn Sie bezahlen auch für die Anfahrtszeit zur Wohnung. Klären Sie auch die Frage nach der Versicherung ab. In der Regel verfügen Zügelfirmen über eine Haftpflichtversicherung. Erkundigen Sie sich vor der Auftragserteilung, welche Schäden diese deckt, und schliessen Sie für Deckungslücken eine Zusatzversicherung ab.

INFO Zügelschäden sind durch die Hausratversicherung nicht gedeckt. Für alle Schäden am Mobiliar, die der Eigentümer verursacht, muss er selbst aufkommen. Passiert dagegen einem Bekannten, der gratis beim Zügeln mithilft, ein Missgeschick, kommt für Sachschäden seine Haftpflichtversicherung auf. Sie kann ihre Leistungen allerdings kürzen, denn für Schäden, die jemand bei Gefälligkeitshandlungen verursacht, ist die Haftung weniger streng. Verletzt sich der Helfer, steht die Unfallversicherung für die Heilungskosten ein.

Ob Sie mit Freunden oder mit Profis zügeln – alle sind für eine gute Vorbereitung dankbar. Verpacken Sie alle Kleinwaren (Bücher, CDs, Geschirr, Spielsachen, Kleider etc.) in nicht zu grosse und nicht zu schwere Schachteln oder Transportkisten. Zerlegen Sie Schränke und andere Möbel, so weit möglich. Erstellen Sie für die Möbel einen Einrichtungsplan, auf dem ersichtlich ist, was am neuen Ort in welches Zimmer kommt, und reservieren Sie am alten wie am neuen Ort einen Parkplatz für den Zügelwagen so nah wie möglich bei der Wohnung. Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung oder den nächsten Polizeiposten, wenn Sie öffentliche Parkplätze benutzen möchten.

CHECKLISTE UMZUG

Vorbereitung: so früh wie möglich

Offerten Wohnungsendreinigung einholen (mit Abnahmegarantie), Auftrag erteilen

Offerten Zügelfirma einholen, Auftrag erteilen

Beim Arbeitgeber Zügelurlaub anmelden

Neuen Telefon-, Internet- und TV-Anschluss beantragen

Adressänderungsanzeigen vorbereiten und zwei bis vier Wochen vor dem Umzug versenden

Einrichtungsskizze für die neue Wohnung anfertigen

Selten gebrauchtes Mobiliar einpacken, Schachteln beschriften

Aufgaben am Zügeltag innerhalb der Familie / Mietergemeinschaft verteilen

Am Zügeltag: so entspannt wie möglich

Zügelequipe anhand der Einrichtungsskizze instruieren

Am alten Wohnort Zählerstände ablesen (lassen)

Wohnungsübergabe am alten Wohnort (mit Übergabeprotokoll)

Am neuen Wohnort Zählerstände ablesen (lassen)

Wohnungsübernahme am neuen Wohnort (mit Antrittsprotokoll)

Am neuen Wohnort: so bald wie möglich

Sich bei den anderen Mietern vorstellen

Antrittsbesuche bei der Gemeindeverwaltung, Schule

Nachträglich festgestellte Mängel dem Vermieter sofort nach Feststellung melden, jedenfalls innert der vertraglichen Frist (10 bis 30 Tage)

Zügelschäden sofort der Zügelfirma melden

Auszug aus der bisherigen Wohnung

Bevor Sie in die neue Wohnung einziehen können, gilt es, die bisherige Wohnung an die Vermieterin zurückzugeben. Viele Mieterinnen und Mieter sehen diesem Tag mit Unruhe entgegen. Habe ich die Wohnung sauber genug geputzt? Kommen bei der Abgabe plötzlich Schäden zum Vorschein, für die ich bezahlen muss?

Für Schäden, die nicht mit dem normalen Gebrauch der Wohnung erklärbar sind, müssen Sie im Prinzip zahlen. Das Gesetz schützt Sie aber davor, dass die Wohnung beim Auszug auf Ihre Kosten saniert wird.

Rückgabetermin und Wohnungsputz

Als Mieterin sind Sie verpflichtet, die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer während den gewöhnlichen Geschäftszeiten oder – je nach Ortsüblichkeit – am Tag nach Mietende um 12 Uhr in gereinigtem Zustand an die Vermieterin zurückzugeben. Fällt der Termin auf einen Sonntag oder Feiertag, so findet die Rückgabe in jedem Fall erst am nächsten darauf folgenden Werktag statt. Ist im Vertrag ein anderer Rückgabetermin vereinbart, so gilt dieser anstelle der gesetzlichen Regelung und dem Ortsgebrauch. Den ortsüblichen Termin können Sie bei der lokalen Schlichtungsbehörde in Erfahrung bringen.

TIPP Nehmen Sie etwa einen Monat vor dem Auszug mit der Vermieterin Kontakt auf und vereinbaren Sie gemeinsam einen passenden Abgabetermin. Lassen Sie sich diesen Termin schriftlich bestätigen oder halten Sie diesen Termin in einem Schreiben an die Vermieterin fest.

Sie haben dafür zu sorgen, dass der Nachmieter in eine saubere Wohnung einziehen kann. In der Regel ist im Mietvertrag festgehalten, was und wie sauber geputzt werden muss. Daran muss sich auch die Vermieterin halten.

SACHA L. HAT VON SEINER VERWALTUNG die Aufforderung erhalten, die ganze Fensterfront seiner Wohnung auch von aussen zu putzen. Öffnen lassen sich aber nur einige wenige Fenster der voll verglasten Fassade. Für den Rest müsste Sacha L. sich wagemutig vom Dach her abseilen oder eine Firma mit Teleskopbühne beauftragen. Das gehört aber nicht mehr zur eigentlichen Wohnungsreinigung. Sacha L. kann diese Arbeiten getrost an die Verwaltung zurückweisen, ohne dafür etwas bezahlen zu müssen.

In der Regel gelten folgende Reinigungsvorgaben:

Böden, Kacheln und Kunstharzflächen sind feucht aufzunehmen.

Spannteppiche sind zu schamponieren.

Fensterscheiben und -simse müssen aussen und innen gereinigt werden.

Alle Schränke müssen sauber geputzt werden.

Küchenapparate müssen gründlich gereinigt werden; der Filter des Dampfabzuges muss in aller Regel ersetzt werden.

Sanitäre Armaturen müssen bei Bedarf entkalkt werden.

Dübellöcher sind fachmännisch zu verschliessen, was in der Regel in Eigenregie mit Tubengips und Spachtel möglich ist.

Verstopfte Abläufe sind zu reinigen.

Wollen Sie die Wohnung selber putzen, nehmen Sie sich genügend Zeit dafür. Wenn Sie ein Reinigungsunternehmen beauftragen, holen Sie mindestens zwei Offerten ein. Seriöse Firmen offerieren erst nach einer Wohnungsbesichtigung. Achten Sie darauf, dass im Pauschalpreis der Putzfirma eine Abnahmegarantie enthalten ist. Andernfalls müssen Sie für die Nachbesserungen aufkommen, wenn bei der Wohnungsübergabe mangelnde Sauberkeit gerügt wird.

«BESENREIN» – WAS HEISST DAS?

Es gibt keine allgemeingültige Definition des Begriffs «besenrein». Ein deutsches Gericht hat einmal festgehalten, dass «grobe Verschmutzungen» entfernt sein müssen, damit die Räumlichkeiten besenrein sind. Massgebend dürfte aber eher sein, dass kein Schmutz mehr vorhanden sein darf, der sich leicht entfernen lässt – eben mit dem Besen respektive einem Staubwedel oder dergleichen. Abfall, Krümel oder Spinnweben sind also zu entfernen, nicht aber Flecken, für die ein feuchter Lappen notwendig wäre.

In den Kantonen Baselland und Basel-Stadt sind Mietverträge mit Reinigungspauschalen üblich. Haben Sie einen solchen Vertrag, so müssen Sie die Wohnung nur besenrein abgeben.

Die Rückgabe der Wohnung

Bei der Rückgabe gilt: Endzustand gleich Anfangszustand minus normale...

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