Im Todesfall - Der komplette Ratgeber

Im Todesfall - Der komplette Ratgeber

von: Karin von Flüe / Käthi Zeugin

Beobachter-Edition, 2018

ISBN: 9783038751748

Sprache: Deutsch

192 Seiten, Download: 5783 KB

 
Format:  EPUB, auch als Online-Lesen

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Mehr zum Inhalt

Im Todesfall - Der komplette Ratgeber



Das ist in den ersten Tagen zu tun

So schnell wie möglich

Den Arzt rufen

Die nächsten Angehörigen benachrichtigen

Für das Haustier sorgen

Bei Unfall oder Verdacht auf Selbsttötung, Tötungsdelikt

Die Polizei rufen

Meldung an die Unfall- und allenfalls an die Lebensver-sicherung des oder der Verstorbenen

Innerhalb von zwei Tagen

Todesfall auf dem Zivilstands-/Bestattungsamt melden

Benachrichtigen

Weitere Angehörige und enge Freunde

Den Arbeitgeber oder Geschäftspartner der verstorbenen Person

Den eigenen Arbeitgeber

In den Unterlagen des oder der Verstorbenen suchen nach

Anordnungen für die Beerdigung

Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen

Eventuell Sicherungsmassnahmen ergreifen

Vollmachten widerrufen

Siegelung oder Aufnahme eines Sicherungsinventars bei der Gemeinde beantragen

DIE ERSTEN TAGE

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, fühlen sich viele zuerst wie gelähmt, möchten sich am liebsten verkriechen, brauchen Zeit für die Trauer. Doch es gibt eine Reihe von Formalitäten, die Hinterbliebene erledigen müssen. Die ersten Schritte sollte man sehr bald in die Wege leiten, für andere bleibt mehr Zeit.

DAS MÜSSEN SIE RASCH ERLEDIGEN

Unsere Toten sind nicht abwesend,
sondern nur unsichtbar.
Sie schauen mit ihren Augen voller
Licht in unsere Augen voller Trauer.

AUGUSTINUS

Bis zur Beerdigung dauert es zwar ein paar Tage. Doch unmittelbar nach einem Todesfall gibt es einige Dinge zu erledigen: Der Tod muss amtlich registriert werden; Angehörige sollen Gelegenheit erhalten, Abschied zu nehmen, und es gibt auch ein paar administrative Dinge, die Sie am besten möglichst rasch an die Hand nehmen.

TIPP Sie müssen nicht alles allein erledigen! Holen Sie sich Hilfe bei anderen Angehörigen, bei Freunden oder auch bei einer Pfarrerin, wenn Ihnen die Formalitäten zu viel werden. Es tut gut, sich mit jemandem beraten zu können – und dabei die eine oder andere Erinnerung zu teilen.

Den Arzt rufen

Stirbt jemand zu Hause, müssen die Angehörigen möglichst rasch den Arzt rufen. Er stellt den Tod fest und stellt dann die Todesbescheinigung aus. Diese brauchen Sie, um den Todesfall auf der zuständigen Amtsstelle zu melden. Ist der Hausarzt oder die behandelnde Ärztin nicht erreichbar, rufen Sie den Notarzt.

TELEFON

Notarzt: 144

Polizei: 117

GUT ZU WISSEN Stirbt jemand im Spital oder im Heim, kümmert sich das Personal um die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Was gilt bei Unfall und Verdacht auf Gewalttat oder Suizid?

Nach einem Unfalltod müssen Sie sofort die Polizei rufen. Diese bestellt einen Amtsarzt, der die amtliche Leichenschau vornimmt, um Todeszeit und Todesursache festzustellen. Dazu muss der Verstorbene in der Regel ins nächste gerichtsmedizinische Institut überführt werden. Leichenschau bedeutet, dass der entkleidete Leichnam untersucht wird. Bringt die Leichenschau keine Klarheit, wird eine Obduktion vorgenommen.

Gegen eine Obduktion, die aus kriminalpolizeilichen Gründen angeordnet wird, können sich Angehörige nicht wehren. Ist die Untersuchung abgeschlossen, gibt die Behörde den Leichnam frei und die Angehörigen können die Bestattung organisieren.

Ähnliches passiert auch bei einem begleiteten Suizid, wenn also jemand mit Exit oder einer anderen Sterbeorganisation aus dem Leben scheidet. Dann informieren die Sterbebegleiter die Staatsanwaltschaft und kehren auch sonst alles Nötige vor.

GUT ZU WISSEN War ein Unfall die Todesursache, muss die Unfall- und, falls vorhanden, auch die Lebensversicherung der verstorbenen Person möglichst bald benachrichtigt werden.

AUS DER BEOBACHTER-BERATUNGSPRAXIS

Mein Onkel hat allein gelebt. Er wurde von der Putzfrau tot aufgefunden, die Umstände seines Todes waren unklar. Deshalb wurde eine Obduktion ange­ordnet. Das war vor drei Wochen, aber bis heute haben wir nichts mehr gehört. Wann können wir unseren Onkel beerdigen?

Eine Obduktion ist recht schnell vorgenommen. Aber bis der Bericht dazu geschrieben und geprüft ist, kann es eine Weile dauern. Am besten fragen Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nach, wann der Leichnam für die Bestattung freigegeben wird.

Die Meldung auf dem Zivilstands- oder Bestattungsamt

Ein Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Stirbt jemand im Heim oder Spital, ist dies Aufgabe der Leitung. Bei einem Tod zu Hause sind insbesondere die nächsten Angehörigen zur Meldung verpflichtet. Möchten Sie nicht selber aufs Amt gehen, können Sie aber auch eine Vertrauensperson bevollmächtigen.

GESETZESTEXT

Art. 34a–35 ZStv

(Zivilstandsverordnung)

ACHTUNG Ist jemand nicht am Wohnort, sondern zum Beispiel in den Ferien verstorben, muss nicht nur das Amt am Sterbeort, sondern auch dasjenige am Wohnort benachrichtigt werden.

Welche Dokumente man aufs Amt mitnehmen muss und welche Fragen gestellt werden, sehen Sie im unten stehenden Kasten. Erkundigen Sie sich aber zur Sicherheit vorher telefonisch oder informieren Sie sich im Internet. Vor allem grössere Gemeinden haben umfangreiche Informationen ins Netz gestellt, etwa Angaben zu den amtlichen Stellen und den Bestattungsarten sowie Kontaktadressen für Blumenschmuck, Grabsteine und Trauerredner. Die Adresse des zuständigen Zivilstands- oder Bestattungsamts finden Sie unter www.ch.ch oder Sie googeln nach «Zivilstandsamt» plus Gemeindename, zum Beispiel «Zivilstandsamt Herisau».

LINK

Zivilstands- und Bestattungsamt:

www.ch.ch

(→ Suchwort: Todesfall → Checkliste Todesfall bis Bestattung → Adressen Zivilstandsämter oder → Bestattungsamt der Gemeinde)

GUT ZU WISSEN Sie möchten eigentlich mit dem Ganzen nichts zu tun haben? Den Arzt rufen und den Todesfall auf dem Zivil-standsamt melden, dazu sind alle verpflichtet. Alles Weitere ist kein Muss: Sie können das Erbe ausschlagen (siehe Seite 94) und sind ab sofort von allen Verpflichtungen befreit.

GUT VORBEREITET FÜR DEN GANG AUFS ZIVILSTANDSAMT

Gut ist, wenn Sie für die Meldung des Todesfalls folgende Dokumente mitnehmen können:

Todesbescheinigung

Familienbüchlein oder Familienschein/Familienausweis

Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein

Fehlt Ihnen eines dieser Dokumente, brauchen Sie nicht lange zu suchen. Nehmen Sie einfach mit, was Sie finden. Wenn nötig können Sie später immer noch etwas nachreichen.

Auf dem Amt wird man Sie nach folgenden Informationen fragen:

Zeitpunkt der Einsargung und Überführung in die Aufbahrungshalle

Angaben zur Bestattungsart (Kremation oder Erdbestattung)

Ort und Datum der Bestattung

Bestattungsrahmen: Trauergottesdienst, nicht kirchliche Feier

Art des Grabs: Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab, Baumbestat-tung oder Abholen der Urne (wenn kein offizielles Grab gewünscht ist)

Koordination der amtlichen Todesanzeige mit der privaten

Auch hier gilt: Machen Sie sich keinen Stress. Wenn Sie etwas nicht wissen, wird Ihnen niemand einen Vorwurf machen. Den Angestellten des Zivilstandsamts ist bewusst, dass Sie in einem Ausnahmezustand sind und dass Ihnen deshalb auch an sich einfache Dinge kompliziert erscheinen.

Nach Anordnungen der verstorbenen Person suchen

Wissen Sie, wo die verstorbene Person ihre wichtigen Dokumente aufbewahrt hat? Oder gibt es eine Vertrauensperson, die das wissen könnte, eventuell auch Kopien besitzt?

Viele Menschen halten ihre Wünsche zur Bestattung und zur Trauerfeier im Voraus fest und legen diese Anordnungen zum Beispiel zum Familienbüchlein oder zum Schriftenempfangsschein. Oder sie bestimmen, wer von den Hinterbliebenen das Recht auf die Totenfürsorge hat, also über die Trauerfeierlichkeiten bestimmen darf (siehe Seite 26). Vielleicht hat die verstorbene Person auch einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen.

GUT ZU WISSEN Es gibt auch die Möglichkeit, Anordnungen zur Bestattung oder einen Vorsorgevertrag beim Zivilstandsamt der Wohngemeinde zu deponieren. Fragen Sie dort nach, ob solche Papiere vorhanden sind. Das...

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